Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltung der Bedingungen
Leistungen von eventverleih24.de (nachfolgend „Vermieter“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt. - Angebot und Vertragsabschluss
Der Vermieter bietet Artikel aus dem Bereich Eventequipment zur Miete an. Die Darstellung auf etwaiger Website und Werbemitteln erfolgt freibleibend. Der Vertragspartner (nachfolgend „Mieter“ genannt) kann gegenüber dem Vermieter unter Angabe des gewünschten Mietzeitraums und der benötigten Menge eine Anfrage abgeben. Der Vermieter prüft darauf die Verfügbarkeit der angefragten Mietgegenstande und übermittelt dem Mieter ein, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehendes, Angebot.
Wenn der Mieter dieses Vorbehaltsangebot annehmen möchte, kann er dies gegenüber dem Vermieter schriftlich erklären; ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters zustande. E-Mails und Nachrichten in Textform genügen der Schriftform.
Die sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise. Eventverleih24.de fällt unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG. Mehrwertsteuer, bzw. Umsatzsteuer, wird somit auf dem Angebot/der Rechnung mit 0% ausgewiesen. - Übergabe und Rückgabe
Der Vermieter stellt die Mietgegenstände spätestens zu Beginn der vereinbarten Mietzeit am gewünschten Ort des Mieters zur Verfügung. Der Vermieter behält sich vor je nach Aufwand der Anlieferung, nach vorheriger Vereinbarung zwischen dem Vermieter und Mieter eine Liefergebühr zu berechnen. Der Aufwand für die Anlieferung richtet sich nach Liefermenge, Lieferentfernung sowie die Liefergegebenheiten am Lieferort. Ohne individuelle Absprache gilt grundsätzlich die Lieferung zu ebener Erde und hinter die erste verschließbare Tür als vereinbart. Soweit nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, schuldet der Vermieter weder Aufbau noch Inbetriebnahme des Mietgegenstands, kann aber geben Gebühr vereinbart werden.Wird der Mietgegenstand während der Mietzeit beschädigt, so ist der Mieter hierfür voll ersatzpflichtig, wenn und soweit die Beschädigungen von ihm schuldhaft verursacht worden sind. Für Schäden, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen respektive Dritte verursachen, deren Umgang mit dem Mietgegenstand dem Mieter zuzurechnen ist, haftet der Mieter bei Verletzung ihm obliegender Obhuts- und Sorgfaltspflichten. Erhebliche Verschmutzungen des Mietgegenstands stehen einer Beschädigung gleich. Eine nicht gespülte Rückgabe von Gläsern, Besteck und Geschirr ist nach Vereinbarung möglich wobei diese von Essenresten, bzw. Getränkeresten, befreit werden müssen. Die Rückgabe muss sortenrein erfolgen. Die Rückgabe einer Mindermenge oder eine unterbliebene Rückgabe führt ebenfalls zur vollen Ersatzpflicht des Mieters. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rückgabe zu den gleichen Gegebenheiten wie zur Anlieferung vereinbart war. - Mietzeit
Die Mietzeit kann je nach Mietgegenstand für unterschiedliche Zeiträume vereinbart werden:
Grundsätzlich gilt eine Mindestmietdauer von 48 Stunden: Zum Beispiel: Übernahme ab 12:00 Uhr & Rückgabe am übernächsten Tag bis 12:00 Uhr.
Weitere Mietzeiträume können individuell angefragt und vereinbart werden. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden weiteren Tag ein Zuschlag in Höhe von des jeweiligen 50% des in der Preisliste angegebenen Mietpreises berechnet. Das Angebot der jeweiligen Mietzeiten kann je nach Verfügbarkeit der Mietgegenstände eingeschränkt werden.
- Vorzeitige Kündigung
Der Vermieter gewährt dem Mieter vor Vertragsbeginn ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht kann durch schriftliche Erklärung (Textform/E-Mail genügt) gegenüber dem Vermieter ausgeübt werden. Je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ist der Vermieter berechtigt, als Ersatz des Ausfallschadens eine Stornogebühr gemäß folgender Staffel zu berechnen:
– bis 30 Tage vor Beginn der Mietperiode 20 % des vereinbarten Mietpreises
– bis 14 Tage vor Beginn der Mietperiode 50 % des vereinbarten Mietpreises
– bis 48 Stunden vor Beginn der Mietperiode 80 % des vereinbarten Mietpreises.Kündigt der Mieter nach Ablauf der Sonderkündigungsmöglichkeit, also binnen 48 Stunden vor dem Vertragsbeginn, wird der Vermieter dem Mieter das reguläre Mietentgelt zu 100 % in Rechnung stellen.
- Nebenpflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, alle notwendigen Vorschriften und behördlichen Auflagen zu beachten und notwendige Erlaubnisse einzuholen. Insoweit stellt der Mieter den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei.
Für eine Versicherung des Mietgegenstandes ist der Mieter verantwortlich, seitens des Vermieters wurde keine Versicherung abgeschlossen. Für Fahrzeuge mit amtlicher Anmeldung zum öffentlichen Straßenverkehr besteht von Seiten des Vermieters eine Haftpflichtversicherung die ausschließlich im Rahmen der Lieferung anzuwenden ist. Das Führen der Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr, wie z.B. Kühlanhänger, sind dem Mieter untersagt.
- Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin/Düsseldorf.
Anwendung findet – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts – deutsches Recht.
Stand 03.10.2023
